Pieper Holz- und Bautenschutz
Christian Pieper
Holz- und Bautenschutztechniker
Marktstr. 16
25560 Schenefeld
Tel.: 04892-89 04 95-0
Fax: 04892-89 04 95-1
Mobil: 0174-964 72 55
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Schimmelpilze sind ein natürlicher Bestandteil unsere Umgebung.
Die Artenzahl der Pilze wird auf über eine Million geschätzt. Schimmelpilze wachsen fadenförmig und bilden ein verzweigtes Geflecht. zu ihrer Vermehrung bilden sie Sporen, die in der uns umgebenden Luft allgegenwärtig sind. Dabei kommen gewisse Arten bevorzugt in der Außenluft, andere in der Innenraumluft vor. Mikrobieller Befall kann verdeckt in der Bauwerkskonstruktion oder ab einer gewissen Konzentration sichtbar an der Oberfläche vorkommen. Als Existenzgrundlage brauchen Schimmelpilze und Bakterien in Gebäuden sind folgende wesentliche Faktoren:
- Erhöhte Feuchtigkeit (z.B. erhöhte Materialfeuchtigkeit oder Raumluftfeuchtigkeit > 70%)
- Organische Nährstoffe (z.b. Gipskarton, Holz, Tapete und verschiedene Kunststoffe)
Vorbeugung: Feuchtigkeit vermeiden
Da eine Vielzahl von Baustoffen organische Zuschlagsstoffe beinhaltet ist der zu beeinflussende Faktor zur Schimmelpilzvermeidung die Feuchtigkeit. Feuchtigkeitsursachen sind z.B.:
- Gebäudeundichtigkeiten
- Leitungs- und Hochwasserschäden
- Neubaufeuchtigkeit
- Kondensationsschäden (Wärmebrücken, falsches Nutzerverhalten)
Die für den Schaden ursächliche Feuchtigkeit kann z.B. durch bauwerksabdichtende Maßnahmen, technische Trocknungen oder eine Verbesserung der Wärmedämmung beseitigt werden. In bestimmten Fällen kann auch ein fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten ursächlich für Schimmelpilzbefall sein. Dies festzustellen erfordert ein hohes Maß an Sachverstand und Fachkenntnis zur ursachengerechten Sanierungplanung und sollte daher nur qualifizierten Fachbetreiben übertragen werden.
Schimmelpilze in Wohnräumen sind nicht nur ein Schönheitsmakel, sondern sie stellen auch eine Gefahr für die Gesundheit dar
Besonders für Risikogruppen wie Allergiker, chronisch Kranke und immungeschwächte Personen, Kinder und Schwangere können Schimmelpilze gefährliche Auswirkungen haben.
Nach einer Studie des Bundesgesundheitsministeriums sowie weiterer toxikologischer Institute und Krankenkassen sind nicht mehr Formaldehyd und Holzschutzmittel die gefährlichen Krankheitsauslöser in Wohnräumen, sondern Mikroorganismen wie Schimmelpilze und Bakterien.
Die Fachgruppe Mykologie am Robert-Koch-Institut warnt regelmäßig, dass die Bedeutung von Pilzinfektionen untersschätzt wird.
Die bei Schimmelpilzbefall eingehenden bekannten Krankheitssymptome sind:
- Müdigkeit
- Nasen- und Nebenhöhlenentzündungen
- Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma, Chronische Bronchitis)
- Häufige Infekte bei Kindern (z.B. Erkältungssymptome)
- Hautprobleme
- Augenreizungen
- Kopfschmerzen
- Rheumatische Beschwerden
- Allergische Reaktionen unbekannter Herkunft
Um die gesundheitliche Beeinträchtigung der Bewohner durch Schimmelpilze und Feuchtigkeit zu beseitigen, müssen die belasteten und als "kranke Gebäude" (Sickbuilding) bezeichneten Bauwerke untersucht werden, damit der mikrobielle Befall und seine Ursachen abgestellt werden kann.
Untersuchungen haben ergeben, dass sich der Sanierungsaufwand von unbehandelten Pilz- und Feuchteschäden in der Regel innerhalb eines Jahres vervielfachen kann. Die Substanzschädigung durch Pizlmyzel, Bakterien, Salze und Feuchtigkeit treibt nicht nur die Sanierungskosten für den Eigentümer in die Höhe, sondern kann auch gleichzeitig durch Mietminderungen den Ertragswert und damit zwangsläufig auch den Verkaufswert eines Gebäudes reduzieren.
Der Ring Deutscher Makler geht nach einer internen Untersuchung in Deutschland von ca. 15 Millionen mit Schimmelpilz befallenen Häusern aus. Die Wertminderung dieser Gebäude wird aufgrund der Feuchte- und Pilzbelastung mit bis zu 15 % angegeben.
Durch eine fachgerechte und richtlinienkonforme Sanierung wird der Wert eines Gebäudes wiederhergestellt.
Ein ausschließliches Überstreichen der Schimmelpilzschäden stellt dagegen keine dauerhafte Form der Sanierung dar.
Bei einer fachgerechten Sanierung werden zunächst die Schimmelpilzkonzentrationen und -arten ermittelt.
Richtlinienkonforme Messmethoden
Bei sichtbarem Befall
- Materialprobenentnahme
- Klebefilmpräparatprobenentnahme
- Abklatschprobennahme
- Luftkeimmessung (KBE und Gesammtzellzahl)
Bei unsichtbarem/ vermutetem Befall
- MVOC- Messung
- Schimmelpilz-Spürhund zur Lokalisierung nicht sichtbaren Schimmelbefalls aufgrund von MVOC´s
- Luftkeimmessung (KBE und Gesammtzellzahl)
Richtlinien und Leitfäden zur fachgerechten Sanierung
Die Sanierung und Analyse von Schimmelpilzschäden ist in Deutschland noch nicht durch Normen geregelt. Es gibt jedoch u.a. Leitfäden des Umweltbundesamtes (UBA) und des Landesgesundheitsamtes Baden Württenberg (LGA B.-W.), die unter Verweis auf andere mitgeltende Richtlinien die Analyse und Sanierung von Schimmelpilzschäden in Gebäuden umfassend beschreiben und den Stand der Technik widerspiegeln.
Dort findet man beschrieben, welche Messmethoden zur Anwendung kommen sollen und durch welchen, mit speziellen Kenntnissen versehenen Personenkreis eine Schimmelschadenanalyse vorgenommen weden sollte. Auch die Ausstattung bzw. Qualifikation der die Schimmelproben auswertende Laboratorien ist dort beschrieben. Nicht jedes biologische Labor ist dazu geeignet.
Die Belastung durch Schimmelpilze in Gebäuden wird nach zwei Hauptkriterien beurteilt
a.) Bewertung von Materialien mit Schimmelpilzbewuchs nach Größe des sichtbaren Befalls/m²
(„Schimmelleitfaden" des Umweltbundesamtes, Leitfäden des LGA Baden-Württemberg)
- Kategorie 1: Keine bzw sehr geringe Biomasse (z.B. geringe Oberflächenschäden <20 cm²)
- Kategorie 2: mittlere Biomasse, oberflächliche Ausdehnung <0,5m², tiefere Schichten sind nur lokal begrenzt betroffen
- Kategorie 3: große Biomasse, große flächige Ausdehnung >0,5m², auch tiefere Schichten können betroffen sein
b.) Bewertungen nach Art der vorkommenden Schimmelpilze
(Verweis auf den Leitfaden des LGA B.-W. und den des UBA auf die Biostoffverordnung (BioStoffV) und u.a. auf Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS))
Dabei werden u.a. in der TRBA 460 - Einstufung von Pilzen in Risikogruppen - Schimmelpilze den Risikogruppen 1-2 von 4 möglichen Risikogruppen zugeordnet.
Diesen schimmelartspezifischen Risikogruppen sind in der BioStoffV Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen zugeordnet, die den Umfang für die Sanierung notwendigen Schutzmaßnahmen beschreiben.
Dazu kann z.B. das staubdichte Abtrennen des Sanierungsbereiches, das Tragen von Schutzkleidung incl. Atemschutz oder das systematische Desinfizieren zählen. Während und nach der Sanierung steht das Ziel im Vordergrund, den Bewohnern ein gesundes und hygienisches Wohnklima zu gewährleisten.
Beispiel einer fachgerechten Sanierung
Bei der Durchführung der Sanierung dürfen die pilzfreien Bereiche nicht mit den Staub-Sporengemisch, das bei der Sanierung in stark erhöter Form auftritt, belastet werden. Aus diesem Grund sind der befallene und er nicht befallene Bereich staubdicht zu trennen. Hierzu werden Folienwände und Schleusensysteme eingesetzt, die eine räumliche Trennung schaffen, um eine weitere Belastung der Bewohner/ Nutzer zu vermeiden.
Um die Belastung in dem befallenen Bereich zu reduzieren und ein Austreten der belasteten Luft zu in den Wohnbereich zu verhindern, werden ggf. Unterdruckgeräte eingesetzt. So können die nicht befallenen Wohnräume weiter genutzt werden. Zusätzlich können bei einer erhöhten Luftbelastung in den nicht befallenen Wohnbereichen Luftreinigungsgeräte aufgestellt werden. Die Entsorgung des ausgebauten Altmaterials geschieht über extra eingerichtete Einkammerschleusen. Abschließend folgt eine gründliche Feinreinigungund Desinfektion der ehemals befallenen Bereiche. Erst danach wird die staubdichte Abschottung abgebaut. Um zu dokumentieren, dass eine Sanierung erfolgreich durchgeführt wurde, ist eine Kotrollmessung durchzuführen.
erstellt durch den DHBV- Arbeitskreis „fachgerechte Schimmelschadenbeseitigung"
